Öffentliche Grundlast


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Abgeschickt von N. Rudlof am 30 April, 2006 um 23:25:08

Hallo Forum Mitglieder,

Bei einer Anbringung einer Aussentreppe, wird meines Wissens nach eine Baugenehmigung benötigt. Was ist, wenn in dem Grundstückskaufvertrag steht, dass das Grundstück an seiner östlichen Grenze von jeglicher Bebauung frei zu halten ist. Löschung oder Änderungen der öffentlichen Grundlast der Zustimmung des Bauuafsichtamtes benötigt.

Kann mir jemand sagen, was unter einer öffentlichen Grundlast zu verstehen ist? Was versteht man konkret unter Bebauung? Fällt eine Aussentreppe unter die Bebauung?

Darüber hinaus würde ich gerne wissen, welche Änderungen an einem EFH der Baubehörde gemeldet werden müssen. Fällt auch die Schließung einer Lucke in einer Decke da rein?

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

N. Rudlof





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