Re: Wintergarten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von gaby am 01 Mai, 2006 um 10:13:03

Antwort auf: Wintergarten von Monika am 27 Maerz, 2006 um 14:36:24:

Hallo Monika,
das Gesetz steht eigentlich dagegen. Jedoch - so in Niedersachsen - wenn der Nachbar die Baulast nicht erteilt und Sie bereits den Wintergarten gebaut haben, wird aus Gründen "Härte" kein Abriß verlangt. _Sie können - unter Einschaltung eines guten Anwaltes - doch noch Ihren Wintergarten behalten. In ähnlichen Fällen habe ich bereits festgestellt, daß der Schwarzbauende das unausgesprochene Recht auf seiner Seite hat.

Grüße
Gaby

: Hallo
: wir wollen an ein Reihenendhaus einen Wintergarten westlich seitlich( nicht auf die Terrasse )bauen, nun haben wir festgestellt, daß das Haus in dieser westlichen Richtung bereits über die Baufluchtlinie um fast 3 m hinausgebaut wurde, können wir trotzdem
: einen Wintergarten von ca. 2.20m Breite unter Einhaltung der 3m zur Grundstücksgrenze anbauen ?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]