Höhenniveau der Straße in einem Neubaugebiet


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Abgeschickt von Andreas Witt am 02 Mai, 2006 um 12:00:14:

Wer ist zur Verantwortung zu ziehen, wenn das Höhenniveau der endgültig fertiggestellten Straße in einem Neubaugebiet vom ursprünglich angegebenen Höhenniveau abweicht? Dies kann zur Folge haben, dass sämtliche Bauherren ihre bereits gepflasterten Einfahrten an das geänderte (niedrigere) Höhenniveau anpassen müssen. Von wem bzw. wo wird das Höhenniveau der Straße festgelegt (z.B. im B-Plan?) und wie verbindlich ist das? Die Stadt oder ein Bauträger könnte argumentieren, dass das angegebene Höhenniveau unverbindlich war und jeder selbst schuld ist, wenn er seine Einfahrt bereits vor endgültiger Fertigstellung der Straße gepflastert hat.



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