Re: Höhenniveau der Straße in einem Neubaugebiet


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Abgeschickt von Peter Fahn am 03 Mai, 2006 um 01:02:43:

Antwort auf: Höhenniveau der Straße in einem Neubaugebiet von Andreas Witt am 02 Mai, 2006 um 12:00:14:

Sehr geehrter Herr Witt,

Jeder gute Architekt muss sich die Grundlagen für seine Planung besorgen. Entweder ist die Straße schon da, dies ist der einfache Fall, oder- sofern die Straße erst gebaut wird, so besorgt man sich bei der Gemeinde oder dessen Ingenieurbüro die Höhenkoten der künftigen Straße.

Woher hatte der Planer die Höhenangaben, wenn die Straße noch gar nicht da war? Von der Gemeinde? Vom Tiefbauingenieur? - wenn ja, dann haben Sie diese am Wickel, aber nur dann, wenn diese Angaben als verbindlich und schriftlich herausgegeben worden sind; mündliche Aussagen helfen nix.

Wenn nein, woher nahm der Planer die Höhenmaße für seine Planung? Hat er sie geschätzt, gemeint oder erhofft?

Die Erschließung war zum Zeitpunkt der Bauantragstellung offensichtlich noch gar nicht gesichert. Ging die Gemeinde bei ihrem gemeindlichen Einvernehmen auf dieses Faktum ein? Gab es wegen der fehlenden Erschließung Auflagen oder Bedingungen in der Baugenehmigung? Kam es zu einer Baugenhemigung oder möglicherweise zu einer sog. Baugenehmigunsfreistellung? In welchem Bundesland sind wir denn? Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan? Sind dort Höhenangaben, Steigungen/Gefälle und Vermaßungen enthalten?

Peter Fahn

: Wer ist zur Verantwortung zu ziehen, wenn das Höhenniveau der endgültig fertiggestellten Straße in einem Neubaugebiet vom ursprünglich angegebenen Höhenniveau abweicht? Dies kann zur Folge haben, dass sämtliche Bauherren ihre bereits gepflasterten Einfahrten an das geänderte (niedrigere) Höhenniveau anpassen müssen. Von wem bzw. wo wird das Höhenniveau der Straße festgelegt (z.B. im B-Plan?) und wie verbindlich ist das? Die Stadt oder ein Bauträger könnte argumentieren, dass das angegebene Höhenniveau unverbindlich war und jeder selbst schuld ist, wenn er seine Einfahrt bereits vor endgültiger Fertigstellung der Straße gepflastert hat.





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