darf er nicht


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Abgeschickt von Bolanger am 03 Mai, 2006 um 12:38:02:

Antwort auf: Grenzgarage, darf mein Nachbar sie eigenmächtig streichen? von Manfred am 02 Mai, 2006 um 20:56:12:

Hallo,

die Wand steht auf Deinem Grundstück und gehört Dir. Also darfst Du entscheiden, welche Farbe sie haben soll und wer was daran befestigt. Er kann Dich nur dann zu einer Behandlung der Garagenwand zwingen, wenn sie droht zusammenzubrechen oder sonst wie eine Gefährdung von ihr ausgeht.

Dein Nachbar hat allerdings die Möglichkeit, einen zweite Wand davor zu mauern, allerdings auf seinem Grundstück. Daran darf er dann befestigen was er will. Wenn dadurch Deine Belüftungsöffnungen verschlossen werden, wäre das Dein pech, denn darauf hast Du kein Anrecht.


: Hallo,

: unser Nachbar hat angekündigt, dass er die Wand meiner Garage, die an sein Grundstück angrenzt, in der Farbe seines Hauses streichen will. Die Garage ist verklinkert, das Mauerwerk erst 2 Jahre alt, also nicht renovierungsbedüftig oder unansehnlich. Außerdem will er an dieser Wand einen hölzernen Pfeiler befestigen (andübeln), an dem wiederum ein Sichtschutzzaun befestigt werden soll.

: Darf er das alles ohne meine Erlaubnis? Er meint natürlich ja, weil die Wand ja eigentlich mehr zu seinem als zu meinem Grundstück gehört!?! Die Wand ist zwar von meinem Grundstück aus nicht sichtbar, aber über deren Farbe und darüber, was dort angeschraubt wird, darf ich doch sicher noch selbst entscheiden. Oder gibt es da etwa anderslautende Regelungen?





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