Re: Kerzen auf Grenzmauer


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Abgeschickt von Peter Fahn am 03 Mai, 2006 um 19:43:51:

Antwort auf: Re: Kerzen auf Grenzmauer von Mariella am 03 Mai, 2006 um 10:15:57:

: : Liebe Mariella,
: : Ein Nachbar kann auf seine eigene Gartenmauer Gartenzwergerl, Osterhasen, Nikoläuse oder Teelichter und was ihm noch so gefällt hinstellen, weil so mobilen Spielsachen in der Regel nicht unter das Baurecht fallen.

: : Nur den anderen Nachbarn belästigen oder sogar gefährden darf er natürlich nicht, vor allem dann nicht, wenn Nachbar auf die Idee kommen sollte, die Dinger auch noch anzuzünden.

: : Falls die Dinger lodern und wirklich gefährlich werden sollten, dann hilft, wenn Nachbar das nicht einsehen sollte, nur noch der rasche Ruf nach der Polizei.

: : Gruss P. Fahn

: :
: : : Darf Nachbar A , dem die Grenzmauer gehört,auf diese Grenzmauer Teelichter stellen, obwohl Nachbar B direkt auf der anderen Seite der Mauer seinen Stellplatz hat?Wie sieht es da mit Brandschutz aus?Die Breite des Stellplatzes beträgt nicht einmal 3m.(Alter Ortskern )
: : : Die Mauer hat eine ungefähre Höhe von 1,50 m.

:
: Die Kerzen werden jeden Abend angezündet.
: Deshalb auch die Frage nach dem Brandschutz.
: Viele liebe Grüße

Gefährlich ist die Sache erst dann, wenn beispielsweise durch einen Windstoß eine brennende Kerze einen Brand verursachen kann. Wenn diese Gefahr besteht, rede zuerst mal mit dem Nachbarn darüber, was alles passieren kann, denn "vorbeugender Brandschutz" durch sinnvolles Verhalten liegt auch im Interesse des Nachbarn. Schließlich haftet dieser für Schäden, die durch seine brennenden Kerzen verursacht werden.
Wenn nix nützt, wirst du ohne anwaltliche Hilfe nicht weiterkommen.

Gruss Peter



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