Re: Beseitigung von Efeu an Grenzwand


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Abgeschickt von Stefan Harmuth am 03 Mai, 2006 um 23:47:00

Antwort auf: Beseitigung von Efeu an Grenzwand von Kathrin am 03 Mai, 2006 um 20:48:27:

Hallo, Kathrin,

hat er Ihnen das Einverständnis schriftlich gegeben oder haben Sie Zeugen dafür ? Dann wird es für ihn bereits schwierig, das Streichen durchzusetzen.

Außerdem verstehe ich nicht ganz: Will der Nachbar die Grenzwand auf Ihrer Grundstücksseite streichen ? Das müssen Sie sowieso nicht erlauben.

Schöne Grüße,

S. Harmuth




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