Abgeschickt von Stefan Harmuth am 03 Mai, 2006 um 23:47:00
Antwort auf: Beseitigung von Efeu an Grenzwand von Kathrin am 03 Mai, 2006 um 20:48:27:
Hallo, Kathrin,
hat er Ihnen das Einverständnis schriftlich gegeben oder haben Sie Zeugen dafür ? Dann wird es für ihn bereits schwierig, das Streichen durchzusetzen.
Außerdem verstehe ich nicht ganz: Will der Nachbar die Grenzwand auf Ihrer Grundstücksseite streichen ? Das müssen Sie sowieso nicht erlauben.
Schöne Grüße,
S. Harmuth