Re: Skybeamer - rechtliche Lage in NRW ???


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Mai, 2006 um 20:10:42

Antwort auf: Skybeamer - rechtliche Lage in NRW ??? von Matze am 04 Mai, 2006 um 19:14:33:

Ein Skybeamer ist im Baurecht nicht relevant.

: Hallo zusammen!

: Ich betreibe am Rande einer Kleinstadt NRW's eine Privatsternwarte. Bis vor einiger Zeit war auch alles gut so, dunkler Himmel wie man ihn für eine sinnvolle Ausübung des Hobbies (allerdings ist bei mir ein wissenschaftlicher Hintergrund ebenso vorhanden) benötigt.
: Seit etwa 5Wochen allerdings wird der Himmel regelrecht verschandet - und zwar durch einen Skybeamer, der munter seine Kreise über den Himmel zieht und vom einst dunklen Himmel nicht mehr viel übrig ist. Für mich bedeutet dies, dass meine Ausrüstung im Wert meherer 1000€ nun nicht mehr sinnvoll nutzbar ist.
: Allerdings befindet sich dieser Skybeamer etwa 15km Luftlinie von mir entfernt, auf anderem Stadt- und Kreisgebiet. Wie sicher viele wissen, stellen diese "Sinnlos-Energieverschleuderungsmaschinen" nicht nur für den Astronomen ein erhebliches Ärgernis dar. Abgesehen von der immensen Energieverschwendung können sich diese Dinger auch negativ auf den Strassen- und Luftverkehr auswirken, von den erheblichen Schäden in Flora und Fauna (Zugvögel, nachtaktive Insekten) mal ganz abgesehen.
: Wie sieht es mit der baurechtlichen Lage für diese Anlagen in NRW aus? Ich möchte unbedingt (auch als bekennender Naturliebhaber) dieses Ding abgeschaltet wissen!

: Danke für Antworten,

: Matze





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