Re: Rechnung vom Vermesser verjährt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Mai, 2006 um 20:15:56

Antwort auf: Re: Rechnung vom Vermesser verjährt? von SebK am 02 Mai, 2006 um 11:58:48:

Ich würde prüfen (lassen), ob die Verjährungsfrist mit Ausführung der Leistung oder Rechnungsstellung beginnt. Üblicherweise dürfte dort das Datum der Rechnungsstellung und Fälligkeit des Betrages relevant sein und nicht das Datum der Leistungserbringung, da dadurch ja keine Fälligkeit und damit auch Verjährung eintritt.

: : Hallo,
: : ich habe mit Datum 23.04.06 vom Vermessungsbüro eine Rechnung über 2320 Euro erhalten. Die Vermessung fand Mitte 2002 statt. Kann es sein, daß diese Rechnung verjährt ist? Kann mir jemand helfen?
: : LG
: : Marika

: Hallo,
: Die Verjährung trat 3 Jahre nach Jahresende 2002 ein also Ende 2005, wenn der Auftrag dann ganz erledigt war.
: Guck mal bei:
: http://www.frag-einen-anwalt.de/Verj%C3%A4hrung__f3958.html





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