Re: Genehmigung für Carport


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von -Erdinger- am 20 April, 2005 um 09:41:23:

Antwort auf: Carport von Burkhard Krause am 19 April, 2005 um 22:38:15:

Wandeln Sie einen Carport durch Verkleidung der Seitenwände in eine faktische Garage um, so fordert das Bauamt dann den kompletten Rückbau der unzulässigerweise errichteten Garage, wenn dies beispielsweise dem Bebauugsplan widerspricht.
Wer hier bei uns in Bayern einen Carport errichten oder eine Garage bauen möchte, kann dies in vielen Fällen ohne einen teuren und zeitaufwändigen Bauantrag tun. Voraussetzung hierfür: Die Garage oder der Carport muss innerhalb der vorgeschriebenen Baugrenzen errichtet werden, alle Auflagen des Bebauungsplanes erfüllen und den existierenden Baumbestand nicht gefährden sowie die genannten Abmessungen einhalten.
Wie das in Ihrem Bundesland ist, diese Auskunft kriegt man beim jeweiligen Bauamt.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]