Re: genehmigte Geländehöhe


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 Mai, 2006 um 18:29:37:

Antwort auf: genehmigte Geländehöhe von Jutta am 05 Mai, 2006 um 14:59:31:

hallo jutta,
sie sollten erst einmal das gespräch mit dem nachbarn führen, um die problematik zu verdeutlichen...........ist kein ausweg zu sehen,
können sie bei der genehmigungsbehörde vorstellig werden. vorhandene und/oder geplante, beantragte neue geländehöhen sind einzuhalten, da ggfs. abstandsflächen verändert werden. die bauordnungen "regulieren" nicht ohne einen sinn §§ zu abstandsflächen, denn sie dienen dem schutz der nachbarn...also auch ihnen..........aber bitte reden sie erst mit dem nachbarn....schliesslich hat er "gegengezeichnet" und sie möchten dort ja länger in angenehmer atmosphäre leben, oder?
mfg
bodo





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