Re: 22m Wasserturm ca 2.80m vom Nachbargrundstück entfernt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Mai, 2006 um 21:15:23

Antwort auf: Re: 22m Wasserturm ca 2.80m vom Nachbargrundstück entfernt von Peter Fahn am 06 Mai, 2006 um 15:45:36:

Sie brauchen grundsätzlich eine Genehmigung mindestens für die Nutzungsänderung von Wasserturm in Wohnraum und einen Bauantrag für die baulichen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die Denmalbehörde einbezogen und die Abstandflächen geprüft. Bei den Abstandflächen könnte eine Befreiung oder Abweichung beantragt werden. Ob diese auch genehmigt wird und wenn ja mit oder ohne Zustimmung der Nachbarn sollte vorab mit den Behörden abgestimmt werden.

: Lieber Herr Schwartzwald,

: Sie brauchen die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde (Bayern: DSchG - Art. 6). Wenn Sie das Denkmal ohne Zustimmung verändern, gibts Ärger.

: Gruss P. Fahn

: : Ich möchte meinen ca.22m Wasserturm der unter Denkmalschutz steht als Wohnung ausbauen. Der Abstand zum Nachbarn beträgt ca 2.70m zur Grundstücksgrenze. Kann und
: : darf ich Fenster zur Nachbarseite einstemmen trotz Nichteinwilligung der Denkmalschutzbehörde?
: : Zusatzinfo:
: : -Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
: : -Der Turm liegt mitten im Ortskern.
: : -Denkmalschutz hat verlauten lassen das keine Fenster eingebracht werden dürfen (Bauerhaltung soll erhalten bleiben.)
: : -Muss ich den Nachbarn fragen wegen extreme nähe zum Grundstück und extreme Höhe des Gebäudes?
: :




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