Re: Mängelbehebung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Mai, 2006 um 15:29:30

Antwort auf: Mängelbehebung von Rolf Schleich am 10 Mai, 2006 um 14:42:24:

Die Gewährleistung erfasst Mängel, die der Unternehmer verursacht hat. Darüberhinaus kann Schadensersatzanspruch entstehen, der sich auf einen anderen "Topf" des Verursachers (Haftpflichtversicherung o. ä.) beziehen würde.

: Hallo zusammen,

: wir haben bei unserem Bauträger angemahnt, dass sich der Deckenputz im Wohnzimmer (nach 3 Jahren) großflächig ablöst und somit eine Gefährdung für uns darstellt. Jetzt geht es neben dem üblichen Ärger darum, wer dafür sorgen muss, dass das Wohnzimmer komplett ausgeräumt, anschließend gereinigt und dann wieder eingeräumt werden muss. Der Bauträger behauptet, dass er nur für die direkte Mängelbehebung zuständig sei, nicht aber für solches "Drumherum". Kann das sein, denn wir haben den Mangel ja nicht verursacht und denken, dass er für Ausräumen etc. zuständig sein muss. Wir sind für jede Hilfe dankbar.





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