Re: garagendach


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Peter Fahn am 10 Mai, 2006 um 21:42:08:

Antwort auf: garagendach von f. müller am 08 Mai, 2006 um 23:42:33:

Lieber Hr. Müller,

leider rührt sich aus NRW niemand - bis jetzt zumindest. Naja, da habe ich mal als bayerischer Freistaatler im NRW-Landesrecht "gewildert". Bei den Abstandsflächen bin ich fündig geworden; dort gilt ein Baurecht von max. 9m GARAGENlänge, (in Bayern: 8m WANDlänge). Meiner Ansicht nach dürfte die Länge überschritten sein; bitte dies aber mit dem örtlichen Bauamt definitiv abklären.

Gruss Peter Fahn

: neben unserem grundstück wurde von unserem nachbarn eine garage neben unserem grundstück mit einer länge von 9 m gebaut. die garage hat ein satteldach. die länge des daches beträgt an unserer grundstücksgrenze ca 10,50 m.
: 2 fragen:
: 1. muss ich als nachbarn nicht einem satteldach zustimmen, wenn die garage wie jetzt geschehen gerade mit einem abstand von 1 m parallel zu unserer grundstücksgrenze verläuft?
: 2.mir ist bekannt, dass eine garage eine maximallänge von 9 m an der grundstücksgrenze haben darf. ist es erlaubt daß das satteldach durch regenrinne etc. eine länge von über 10,50 m parallel zu unserer grundstücksgrenze haben darf?
: wir schauen nun mehr auf 10-11 m dachfläche des nachbarn

: vielen dank , für eine rasche beantwortung wäre ich ihnen dankbar

: f. müller




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]