Re: Gebäudeschäden durch Neubaugebiet?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Mai, 2006 um 23:10:33:

Antwort auf: Gebäudeschäden durch Neubaugebiet? von Alexander am 14 Mai, 2006 um 21:40:06:

hallo alexander,
grundsätzlich haftet für eventuelle schäden erstmal der eigentümer der "baumassnahme", im falle der erschliessung also die gemeinde/stadt/ etc...........im falle der "gebäudeerstellung" nun die "neuen" besitzer.
falls sie irgendwelche ängste haben, sollten sie ein beweissicherungsverfahren durchführen.
konkret: es wird ihr objekt vor der baumassnahme gutachterlich besichtigt und der bauzustand dokumentiert.
nach beendigung der baumassnahme wird ein weiteres beweissicherungsverfahren durchgeführt (gutachterliche nachbesichtigung).
eine auswertung erfolgt nach altschaden ohne neuschaden, neuschaden ohne vorschaden, etc....
die beweissicherung kann durch einen geeigneten architekten, bauingenieur oder gleichwertig qualifizierte person erfolgen.
leider gehen die kosten erstmal zu ihren lasten.........viele faktoren bestimmen die notwendigkeit einer beweissicherung zu lasten (kosten) des "neuen" eigentümers........welche hanglage, entfernung zur baumassnahme, bodenart und setzungsverhältnisse, grundwasserspiegel.
rufen sie mich gerne an unter:
0201 - 496905 oder
0177-7-496905
mfg.
bodo hermann





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