Re: Grenzbebauung mit Garage und Gartenhaus


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Abgeschickt von Sandra Lahrmann am 20 April, 2005 um 17:35:10

Antwort auf: Grenzbebauung mit Garage und Gartenhaus von Markus am 20 April, 2005 um 09:54:32:

Ja als wir gebaut haben, war es auch so. Wenn Sie an derselben oder an den anderen Grundstücksgrenzen noch weitere Grenzgebäude (Garagen) haben, darf die Summe aller Nutzflächen meist nicht mehr als 50 m2 ergeben.
Die gesamte Länge der Außenwand ist je Grundstücksgrenze auf maximal 8 Meter begrenzt. (z.B. Garage 6 m + Gerätehaus 2 m). Die genauen Zahlen hängen vom jeweiligen Landesrecht ab und können beim Bauamt abgefragt werden.

: Hallo.
: Ich bin gerade am Bauen und bekomme eine 7m lange Garage mit Grenzbebauung. Jetzt möchte ich noch an die
: selbe Grenze ein Gartenhaus aufstellen (z.B. 3m x 2,5m). Der Abstand zur Garage ist ca. 6m. Einen anderen vernünftigen Platz für ein Gartenhaus gibt es nicht.
: In der Gemeindesatzung steht nun: "Garagen und Nebengebäude dürfen eine Länge von 8,0 m nicht überschreiten, wenn sie auf der
: Grundstücksgrenze errichtet werden."
: Dar ich nun mein Gartenhaus errichte? Darf mein Gartenhaus theoretisch nur noch 1m breit sein?
: Das Nachbargrundstück wir gerade verkauf, einen neuen Nachbarn, der baut gibt es noch nicht. Soll ich gleich mein Gartenhaus erstellen???
: Danke für Antworten.
: Gruß
: Markus





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