Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2006 um 14:47:27

Antwort auf: Abstandsflächen von Jörg M. am 16 Mai, 2006 um 01:23:36:

öffentliche Flächen dürfen bis zu ihrer Mitte zum Nachweis der Abstandflächen berücksichtigt werden. Sofern die erforderliche Abstandfläche diese Linie nicht überschreitet ist also auch eine Bebauung direkt an der Grenze möglich. Weiterhin Planungsrechtliche Vorgaben (Baulinie) aus städtebaulichen Gründen die Bebauung direkt an einer festgelegten Stelle auf dem Grundstück vorschreiben auch wenn dadurch die "normalen" Abstandflächen unterschritten werden.

: Guten Tag,
: Situation: Bebautes Grundstück, Hausabstand zur Grundstücksgrenze 8,5m. Zwischen diesem und dem Nachbargrundstück befindet sich eine 6m breite öffentliche Straße. Kann ein Neubau auf dem Nachbargrundstück direkt (=null Grünstreifen) an diese Straße gebaut werden + vorkragendes Flachdach ca. 1,5m, H = ca. 10m ? Bundesland Bayern.
: Danke für Antwort.





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