Re: Änderung zum Bauantrag nachreichen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2006 um 14:50:50

Antwort auf: Änderung zum Bauantrag nachreichen? von Lars am 16 Mai, 2006 um 12:18:17:

Grundsätzlich ist das Verfahren möglich, wird aber teurer als eine Genehmigung.
Das Dachfenster müsste auch bei einer späteren Beantragung abgelehnt werden bzw. befreit werden, wenn es den Festsetzungen des B-Planes widerspricht. Für Abweichungen vom B-Plan fordern die meisten Gemeinden die Zustimmung der Nachbarn. Am besten mit Architekt und der Gemeinde das Vorgehen abstimmen.

: Hallo zusammen,
: habe vor, ein EFH zu bauen. B-Plan existiert,erlaubt aber keine Dachfenster mit Abstand zum First von weniger als 2,5m.
: Kann ich eine vereinfachte Bauanzeige stellen (ohne DF) und später nach Baugenehmigung evtl. noch die Dachfenster genehmigen lassen? Zeit bis zum Dachausbau wäre ja dann noch.
: Danke und Gruß
: Lars





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