Re: Grenzgarage mit unterkellertem Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2006 um 21:32:26

Antwort auf: Grenzgarage mit unterkellertem Wohnraum von Patrick Biesenbach am 16 Mai, 2006 um 17:44:03:

Durch den Wohnraum unter der Garage und die direkte Verbindung mit dem Wohngebäude verliert die Garage ihre Priviligierung an der Grenze und ist damit nicht mehr genehmigungsfähig. Dazu gibt es aktuelle und eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung ...

: Es handelt sich um einen eventuell auftretenden Rechtsstreit mit der unteren Bauaufsicht. Hierbei geht es um eine neue Doppelhaushälfte, mit drei WE und unterkellerter Garage. Die Garage grenzt an eine öffentliche Straße. Grundstück = leichte Hanglage. Unter der Garage befindet sich ein Kellerraum, sowie ein Schlafzimmer für die Souterrainwohnung.
: Wohnungen an Grenzen sind nach LBO NRW Grundsätzlich nicht erlaubt. Klarer Fall. Aber dennoch die Frage: Weiß hier jemand, wie diese Maßnahme durchzusetzten sein könnte? Es handelt sich um angrenzende, öffentliche Fläche (Straße), die Wohnung ist bereits bezogen (Familie mit 2 Kindern) und ich habe kein Interesse klein beizugeben.
: Falls jemand einen Lösungsansatz hat, bitte melden. Danke.





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