Re: Grenzbebauung an der Nachbarhauswand


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Abgeschickt von Peter Fahn am 16 Mai, 2006 um 22:28:57:

Antwort auf: Grenzbebauung an der Nachbarhauswand von Carsten am 15 Mai, 2006 um 13:17:50:

Hallo Carsten,
der geplante Carport muss natürlich allen Vorschriften der Bauleitplanung (Bebauungsplan vorhanden?) und der Landesbauordnung (BayBO in Bayern,.... etc.) entsprechen; es kann durchaus sein, dass diese Vorschriften vom Nachbarn eingehalten werden können.
Die Regenwasser-Entwässerung muss immer auf eigenem Grund erfolgen.
Nun zum Streichen der eigenen Nachbargrenzwand: wurde im Forum schon mehrfach behandelt: Es gibt kein gesetzliches Betretungsrecht für das Nachbargrundstück; hier ist man auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis immer angewiesen. Im schlimmsten Fall läßt einem der Nachbar gar nicht aufs Grundstück. Hier ist es immer ratsam, mit dem Nachbarn ein einigermassen gutes Nachbarschaftsverhältnis zu pflegen.

Gruss aus Bayern
Peter Fahn


: Hallo Forum, wer kann mir bitte weiterhelfen?

: An einem Reihenhaus(A), welches 2 Meter versetzt (aus der Flucht nach vorne) zum Nachbarhaus(B) steht, möchte der (B)ein Carport vor seinem Haus errichten lassen, welches dann mit der seitlichen Hauswand von Haus(A) autom. auf die besagten 2 Meter anliegt. Darf (B) das so errichten? ...denn bei Schneefall, liegt dieser an der Hauswand von Haus (A) und kann nicht entweichen... und wie sieht es mit dem Regenwasser aus, welcher dann auf dem Grundstück (A) abtropft ... und wenn (A) sein Haus neu streichen möchte, bekomme er Probleme bzw. erhöhte Kosten, da die 2 Mtr. Wand oberhalb des Carports schwer erreichbar ist. Hat jemand schon dieses Problem gehabt bzw. gibt es da rechtliche Hintergründe? Vielen Dank im Voraus!




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