Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Peter Fahn am 16 Mai, 2006 um 22:53:38:

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2006 um 14:47:27:

noch ein paar Anmerkungen aus Bayern:

Wenn Bebauungsplan vorhanden, muss dieser Grenzanbau durch Baugrenze (blau) oder Baulinie (rot)definitiv festgelegt sein.
Unterschied: blau: bis zur Baugrenze darf gebaut werden,
rot: bis zur Baulinie muss gebaut werden.
Wenn dies der Fall ist und die restlichen (bereits aufgeführten) Bedingungen erfüllt sind, besteht sogar ein Rechtsanspruch.


Im Innenbereich (ohen Bebauungsplan, meist gewachsener Ortskern) wäre ein Grenzanbau dann möglich, wenn eine kommune Bauweise (vorwiegend zusammenhängende Baukörper) vorhanden und ortsbildprägend und oft planungsrechtlich zwingend wäre.

Eine vorkragendes Flachdach würde jedenfalls in den öffentlichen Straßenraum ragen. Somit wäre seitens der Kommune neben dem baurechtlichem Einvernehmen auch eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis erforderlich - eine Nutzung des öffenltichen Luftraumes, auch wenn die Höhe 10m beträgt. Die Gemeinden sind hier in der Regel sehr zurückhaltend.

Also: weil doch viele Fragen offen sind und Ortsrecht (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, örtliches Baurecht) betroffen sein kann , bei der Kommune nachfragen, das wäre wohl das beste.

Gruss Peter Fahn

: öffentliche Flächen dürfen bis zu ihrer Mitte zum Nachweis der Abstandflächen berücksichtigt werden. Sofern die erforderliche Abstandfläche
diese Linie nicht überschreitet ist also auch eine Bebauung direkt an der Grenze möglich. Weiterhin Planungsrechtliche Vorgaben (Baulinie) aus städtebaulichen Gründen die Bebauung direkt an einer festgelegten Stelle auf dem Grundstück vorschreiben auch wenn dadurch die "normalen" Abstandflächen unterschritten werden.

: : Guten Tag,
: : Situation: Bebautes Grundstück, Hausabstand zur Grundstücksgrenze 8,5m. Zwischen diesem und dem Nachbargrundstück befindet sich eine 6m breite öffentliche Straße. Kann ein Neubau auf dem Nachbargrundstück direkt (=null Grünstreifen) an diese Straße gebaut werden + vorkragendes Flachdach ca. 1,5m, H = ca. 10m ? Bundesland Bayern.
: : Danke für Antwort.




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