Eintragung Wegerecht


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Abgeschickt von Julia am 17 Mai, 2006 um 05:11:19

Hallo!

Das Grundstück (1)ist über einen Weg zu erreichen. Der Weg gehört zu je 1/2 dem Verkäufer eines Grundstücks sowie des zweiten Grundstücks (2)auf diesem Plateau. Hier befindet sich allerdings noch ein drittes, kleines Grundstück (3). Dieses kann man nur erreichen, wenn man über Grundstück 1 geht.
Im Grudbuch ist ein solches Wegerecht nicht eingeräumt. Auf den Grundstücken ist eine Vereinigungsbaulast eingetragen. Danach wurde Grundstück 1 bebaut.
Meine Frage: Wo könnte dem Besitzer von Grundstück 3ein Wegerecht eingeräumt worden sein außer als Baulast, Grunddienstbarkeit oder im Grudbuch?
Wo genau liegt der Nachteil bei einem Kauf, wenn auf dem Grundstück eine Vereinigungsbaulast liegt? Müßte diese nicht gelöscht werden, weil der Grund der Eintragung entfallen ist?

Danke; )

J.



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