Re: Zählt Treppe als Wohnraum?


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Abgeschickt von Jörg am 17 Mai, 2006 um 08:14:10:

Antwort auf: Re: Zählt Treppe als Wohnraum? von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2006 um 14:42:57:

: Die Fläche der Treppe, also die Stufenoberseite, ist keine Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung oder II. Berechnungsverordnung. Eine Fußbodenfläche unterhalb der Treppe kann nach beiden Berechnungsformen anteilig zur Wohn-/Nutzfläche hinzugezogen werden. Die Stufenfläche ist eine Verkehrsfläche im Sinne der DIN 277.

: Für den Mietvertrag ist die Flächenangabe meist nur eine Orientierung und keine verbindliche Vereinbarung, da in der Regel ein Preis für die Wohnung und nicht je m² Flächenanteil vereinbart wurde.

: : Liebe Lesenden,
: : folgende, wahrscheinlich schon häufig gestellte Frage:
: : Unsere Wohnung erstreckt sich über das 1. und 2. OG.
: : Der Zugang zu unserer Wohnung geschieht über eine ebenerdige, nur durch uns verschließbare Haustüre. Hinter dieser Türe führt eine etwa 20-stufige Treppe zur eigentlichen, meist unverschlossenen Wohnungstüre.
: : Zählt die Grundfläche dieses Treppenaufgangs zur Wohnfläche, oder nicht?
: : Anm.: Der Mietvertrag begann am 01.01.2006.
: : Danke und Gruß... der Jörch


Danke für die Antwort,
wenn ich's also recht verstehe, zählz die Treppe zum Wohnungszugang nicht zum anrechenbaren Wohnraum. Dieser ist jedoch mit 125 m² angegeben und würde sich (unter anderem) um die Stufenfläche der Treppe vermindern. Insgesamt komme ich somit zu einer oberen Abschätzung von 108 m². Kann ich nun meine Kaltmiete nicht um die fehlenden 17m² mindern?

MfG... Jörg




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