Re: Zählt Treppe als Wohnraum?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Mai, 2006 um 10:27:51

Antwort auf: Re: Zählt Treppe als Wohnraum? von Jörg am 17 Mai, 2006 um 08:14:10:

Für die Flächenermittlung gibt es Regeln wie z. B. die erwähnte Wohnflächenverordnung, II. Berechnungsverordnung oder DIN 277. Der Begriff Wohnfläche wird nur in den beiden erstgenannten verwendet. Zu einer Mietminderung benötigt es normalerweise eines Mangels oder Schadens, zu dessen Behebung mit Fristsetzung aufgefordert werden muss. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wäre eine Minderung berechtigt. Die Flächenangabe der Wohnung ist nur dann zur Ermittlung des Mietpreises geeignet, wenn ein Mietzins pro Quadratmeter Flächeneinheit vereinbart wäre. Und dabei müsste dann noch berücksichtigt werden, ob denn nur die Wohnfläche oder vielleicht sogar die Gesamtfläche (Wohn- + Nutzfläche, also inklusive Kellerräume, PKW-Stellplätze usw.) vereinbart wurde. Vielleicht befragen Sie einfach mal einen Anwalt oder den Mieterverein mit entsprechenden Unterlagen und Nachweisen zu diesem Fall.

:
: Danke für die Antwort,
: wenn ich's also recht verstehe, zählz die Treppe zum Wohnungszugang nicht zum anrechenbaren Wohnraum. Dieser ist jedoch mit 125 m² angegeben und würde sich (unter anderem) um die Stufenfläche der Treppe vermindern. Insgesamt komme ich somit zu einer oberen Abschätzung von 108 m². Kann ich nun meine Kaltmiete nicht um die fehlenden 17m² mindern?

: MfG... Jörg





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