Dachliegefenster


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Abgeschickt von Gerhard Kerscher am 17 Mai, 2006 um 12:37:45

Hallo,

gehören Dachliegefenster (kpl. Innen- und Außenseite) grundsätzlich zum Gemeineschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses oder gibt es, z.B. durch Bestimmungen in der Teilungserklärung, Abweichungen mit einer Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum (Kostenteilung bei Erneuerung schadhafter Dachfenster)?

Wer weiß Rat?

Dank im Voraus - Gerhard



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