Aberkennung Meister


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Abgeschickt von jhlo am 17 Februar, 2005 um 16:53:31:

Unsere Heizanlage wurde nicht sachgerecht eingebaut, war unterdimensioniert und entsprach lt. gerichtlichem Beweisverfahren nicht den anerkannten Regeln der Technik. Uns entstand ein finanzieller Schaden in Höhe von 15.000 €, da die Heizanlage neu konzipiert und geändert werden musste, sprich, dieses Gewerk noch einmal ausgeführt werden musste.Aufgrund der Ergebnisse eines von uns beantragten gerichtlich anerkannten Beweisverfahrens hätten wir klagen können, "verzichteten"jedoch darauf, da die _Firma nicht mehr existent war und der Inhaber der Sanitärfirma kein Vermögen besitzt und bereits 2x einen Offenbarungseid leisten musste, ohne dass die Kläger finanziell abgefunden werden konnten.
Trotzdem beschäftigt mich die ganze Angelegenheit weiter, zumal wir, trotzdem wir Recht HABEN, auch noch áuf den Kosten für Gutachter etc. sitzen bleiben.
Welche Möglichkeiten gibt es und wir muss man vorgehen, wenn ich versuchen will, diesem unfähigem Mann den Meisterbrief aberkennen zu lassen, damit er nicht (wie i.M. gerade) eine neue Firma gründen kann.
Gastlo





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