Bauantrag abgelehnt: Dachneigung zu gering?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 26 Februar, 2005 um 18:42:45:

Liebe Forennutzer,

meine Tante möchte ein Mehrfamilienhaus bauen. Die Bauanträge wurden frist- und formgerecht und völlig korrekt abgegeben und sind auch inhaltlich makellos - sie wurden für teures Geld von einem Architekten erstellt. Gestern nun flatterte die Ablehnung des Bauantrags ein.

Begründung der Ablehnung:
Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung lautete dahingehend negativ, dass die Dachneigung nur bei 22° liegen sollte und dies den Vorstellungen der Gemeinde nicht entsprechen würde. Dabei besteht für unser Grundstück nicht mal ein Bebauungsplan (es ist Bauland, aber es besteht kein Bebauungsplan), der irgendeine Dachneigung vorschreiben würde und in der Nachbarschaft des Grundstücks gibt es bereits flachere Dächer, die eine Dachneigung von annähernd der unsrigen haben. Jedenfalls wurde aufgrund der Stellungnahme des Gemeinderates - in dem übrigens kein einziger Architekt sitzt - unser Bauantrag abgelehnt.

Meine Frage ist jetzt: kann der Bauantrag einfach so abgelehnt werden, obwohl doch kein Bebauungsplan mit einer vorgeschriebenen Dachneigung vorliegt? Und darf die Stellungnahme überhaupt negativ sein, wo doch in der Nachbarschaft unseres Grundstückes durchaus Häuser stehen, die eine geringe Dachneigung besitzen?

Beste Grüße,
Konrad



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]