Re: Ergänzung Ärger mit Bauträger


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 20 April, 2005 um 19:32:09

Antwort auf: Ergänzung Ärger mit Bauträger von Prangenberg am 19 April, 2005 um 10:41:16:

Guten Tag,

wie ich schon ausführte, kann man den Fall nicht mittels eines Forums lösen, zumal selbst Ihre ausführliche Schilderung noch Fragen offen lässt. So sprechen Sie vom Bauträger, gehört das Grundstück Ihnen also nicht? Da Sie ein Haus bauen, gehe ich davon aus, dass Sie mit Bauträger den Generalunternehmer (GU) meinen und Eigentümer des Grunstücks sind. Letzteres ist aber auch bei einem Haus nicht zwingend, es gibt auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die nur aus Einfamilienreihenhäusern bestehen.

Die Eigentumsverhältnisse sind also wichtig für das weitere Vorgehen. Wenn die Mängel gravierend sind und Sie Eigentümer des Grundstücks sind, kommt auch eine Kündigung in Betracht. (Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, würde ich aus strategischen Gründen nicht kündigen). Dies setzt einen Kündigungsgrund voraus. Dies könnten unter Umständen die Mängel sein, wenn Sie Abnahme mit Fertigstellungsfrist gleichsetzen, kann auch die Fristüberschreitung genügen. Im Falle einer Kündigung wird das Bauwerk eben nicht abgenommen, die Abnahme ist auch nur für den Werkunternehmer vorteilhaft. Ob es im Übrigen bei Werkverträgen mit Privaten einen Automatismus zwischen Nutzung und Abnahme auch dann gibt, wenn man der Abnahme ausdrücklich widerspricht - wie verschiedentlich behauptet wird - ist zweifelhaft.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen muss man aber den ganzen Sachverhalt kennen.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Mein Problem besteht nach wie vor. Wir haben vor gut drei Wochen die Abnahme verweigert wegen den beschriebenen gravierenden Mängel. Hierbei haben wir uns unter Zeugen auf einen Abnahmetermin 14 Tage später geeinigt, bis dahin sollten alle Mängel abgestellt sein. Dieser Termin wurde vom Bauträger stillschweigend nicht eingehalten, es erfolgte auch keine Mangelbeseitigung und wir sind nachwie vor jetzt seit Ostern aus unserem zukünftigen Haus (für das wir schon fast 90% der Kaufsumme bezahlt haben) ausgesperrt. telefonisch läst der Bauträger sich verleugnen, zu weiteren Gesprächen ist er nicht bereit.
: Nun meine Frage, wie soll ich mich weiter verhalten und welchen Schadensersatz kann ich wie geltend machen. Der vertragliche Abnahmetermin war der 31.03.2005???

: : Ich habe über einen stadtbekannten Bauträger der auch mit der Stadt zusammenarbeitet ein neu zu erichtendes Reihenhaus mit Grundstück erworben. Im der letzten Woche war der Bezugsfertigstellungstermin. Da nach Bezugsfertigstellung der anderen Nachbarn fast überall Mängel aufgetaucht sind, wollten wir auf Nummer Sicher gehen. Wir haben uns einen Sachverständigen zu Rate gezogen und eine Mängeliste erstellt. Zwei gravierende Mängel, zu einen eine vollflächige Schimmelbildung im OG unter der Holzkonstruktion (OSB-Platten) und zum anderen eine undichte Dachterasse mit Wasserflecken an der Decke im darunterliegenden Zimmer. Die beiden graviernden Mängel haben wir dem Bauträger eine Woche vor Abnahme schriftlich mitgeteilt. Daraufhin wurden vom Bauträger stillschweigend die Schlösser ausgetauscht, sodass wir unsere Eigenleistungen nicht mehr nachkommen konnten. Bei Übernahetermin haben wir a.g. der noch nicht behobenen Mängel die Abnahme verweigert. Uns wurde auf Nachfragen mitgeteilt, dass wir den Schlüssel erst wieder bekommen, wenn wir das Haus abnehmen. Unser ganzes Werkzeug befindet sich im Haus und wir wissen nicht, wer alles in díeser Zeit dort ein und ausgeht.
: : Wie sollen wir uns verhalten, wir haben ein Frist für die Beseitigung bis Ende nächster Woche gestellt, die uns auch mündlich zugesagt wurde. Unsere Eigenleistungen würden dadurch um 3 Wochen unterbrochen. Welche Handhabe haben wir, was können wir geltend machen? Bitte um Hilfe-Danke





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