Re: Anfüllen von Boden im Grenzbereich (NRW)


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Abgeschickt von Korpolewsky am 17 Mai, 2006 um 14:23:27

Antwort auf: Re: Anfüllen von Boden im Grenzbereich (NRW) von Ralph Bödefeld am 25 Februar, 2006 um 09:34:30:

es gibt eine ganz klare Regel ,der höher liegende muss abfangen. Sie können aber Ihr Grundstück zu jeder Zeit auf das gleiche Niveau bringen wie Ihr Nachbar, das kann Ihnen keiner verbieten, jedoch aufpassen das der Unterschied nicht zu gross wird und Erde von Ihrem zum Nachbarn rutscht . Ich würde da Kantensteine setzen, das wäre hilfreich auch für die Grenztrennung mfg Jürgen rechen ist eine gute Idee, nur bringt das nichts, wenn sich der Nachbar nach der Anfüllung nicht mehr dran erinnern kann. Es war nämlich alles abgesprochen, nur anschliessend wollte er es nicht mehr.

: Gruss, Ralph!!

:
: : Hallo,
: : ich habe das gleiche Problem. Ich bin allerdings der untere Nachbarn ( in einem anderen Ort) und moechte ebenfalls die Beseitigung der Anfuellung.
: : Die rechtliche Lage ist mir allerdings unklar.
: : Am besten ist wohl vor dem Anfuellen sich mit dem Nachbarn auseinander zu setzten !

: : J.Leissner




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