Re: Einfügen von 2 Stichstraßen


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Abgeschickt von Peter Fahn am 17 Mai, 2006 um 23:44:38:

Antwort auf: Re: Einfügen von 2 Stichstraßen von Mimi am 17 Mai, 2006 um 10:11:59:

Liebe Mimi,

die Infos waren jetzt sehr umfassend, sodass ich mir, so meine ich, ein gutes Bild machen kann.

Die wesentlichen Aussagen sind, dass die Stichstraßen absolut privatrechtlich zu behandeln sind und keinerlei "behördlichen" Regelungszwang unterworfen sind. Das ist nicht schlecht, aber die Verantwortung für das "Funktionieren" liegt leider ganz bei Ihnen; die Gemeinde hält sich da vollkommen raus, ist auch rechtens so.

Um das Baurecht auch wirklich gut auszunutzen, ist der Rat eines Fachmanns "Architekten/Bauingenieur" dringend angeraten; eine individuelle Beratung ist unbedingt erforderlich; das Forum ist wegen der Komplexität meiner Meinung nach hier nicht geeignet. Auch müssen die örtlichen Satzungen durchgearbeitet werden.

Nur so kann eine qualifizierte Grundstücksaufteilung mit möglicher Bebauung mit Straßenerschließung vorgenommen werden; die vom Vermessungsamt machen in der Regel immer das, was von Städteplanern und Privat-Häusle-Bauern beantragt wird, egal, ob das gut oder schlecht ist. Die sind "Vollzugsorgan", aber keinesfalls Planer, das ist ein großer Unterschied.

Viele Fehler werden vor allem bei der Abfassung von Dienstbarkeiten und Tragung von Erschließungskosten, KAG-Beiträgen und Erstattungsansprüchen für Versorgungsleitungen gemacht; hier bitte besonders aufpassen! Die EWS- und WAS-Satzungen der Gemeinde bitte vorher sorfältig durcharbeiten. Fehler in der Vertragsgestaltung können Ihnen später ein kleines Vermögen kosten;

Auch kann die Aufteilung nach dem WEG angedacht werden. Auch hier gibt es genügend Fallstricke und ungeahnte "Spätfolgen" und Probleme. Das gleiche gilt für die Bildung von Miteigentumsanteilen. Also Vorsicht!!

Wenn ich mir das so überlege, brauchen Sie neben einem Planer noch einen Anwalt Ihres Vertrauens, der im öffentlichen und privaten Bauwesen fit ist. Dies ist ratsam, denn ich habe leider den Eindruck, Sie sind mit der gesamten Situation etwas überfordert.
Suchen Sie sich jemand, dem Sie vertrauen können. Bedenken Sie, "Profis" merken sehr schnell, ob Sie Fachwissen haben, und Sie laufen sehr schnell Gefahr, ausgenutzt zu werden.

Viele Grüße
P. Fahn


: Lieber Herr Fahn,

: erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
:
: : - liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?

: Es gibt dort keinen Bebauungsplan, sondern es richtet sich dort nach der Außenbereichssatzung, sagte man mir.

: : - wenn ja, sind dort öffentliche oder private Stichstraßen festgelegt?

: Die Stichstraßen sind nicht von der Stadt festgelegt worden. Man sagte mir auf dem Planungsamt, dass ich die Parzellen einteilen kann wie ich möchte und dass das auch mit den Stichstraßen so sei.

: Die Stichstraßen sollen ermöglichen, dass man auch weiterhin an den anderen hinteren Teil des Grundstückes gelangen kann, welches nicht als Bauland freigegeben wurde und Grünland bleiben soll. Aber um dort wieder dran zu gelangen, um es zu pflegen, muss mindestens 1 Stichstraße rein.

: :-Eigentümer der Stichstraßen

: Ich muss die ganze Erschließung zahlen und bin auch, bis sich Käufer für das Bauland gefunden haben, auch Eigentümer der Stichstraßen.
: Genaues weiß ich leider auch nicht, da ich mich hier bisher auskunftsmäßig in der Sache einfach schlecht informiert fühle von Seiten des Planungsamtes.
: Mir wurde gesagt: "Machen Sie wie Sie denken und ansonsten sollen sich die neuen Grundstückskäufer zur Bebauung an die Bauvorgaben der Häuser halten, die dort bereits stehen."

: im Weiteren sind für die Stichstraßen Leitungsrechte, Fahr- und auch Benutzungsrechte angedacht.
: Miteigentumsanteile sind (noch)nicht vorhanden.

: Vertragliche Regelungen gibt es bisher nicht.
: Die Erschließung ist noch nicht fertig abgeschlossen und das Land bisher noch nicht vermessen.

: Ich habe vom Vermessungsamt einige Muster für die Parzellierungsmöglichkeiten anfertigen lassen. Eines habe ich an die Firma, die die Erschließung macht, als Beispiel für die späteren herauszulegenden Hausanschlüsse herausgegeben.

: Es tut mir leid, dass ich nur solche komplexen Fragen habe und mit fachlichen und genaueren Angaben nicht so direkt dienen kann.
: Aber vielleicht helfen Ihnen die wenigen Angaben, die ich nun machen konnte, etwas weiter?

: MfG

: Mimi

: : : Meine Fragen nun:
: : : - Wie verhält es sich rechtlich mit den Straßen gegenüber der neuen angrenzenden Grundstückskäufer?

: : : - Wie verhält es sich rechtlich wegen der Haftung auf den Straßen, wenn z.B. jemand dort fällt?

: : : - Wer muss die 2 Straßen bezahlen und wann? Wie ist das rechtlich geregelt?

: : : - Ab wann muss man die Straßen pflastern/teeren lassen und wer?

: : : - Können die Straßen auch als ungepflasterte Wege verbleiben?

: : : - Reicht ein Schild pro Straße aus, wo drauf steht, dass das ein Privatweg ist und Betreten auf eigene Gefahr erfolgt? Haftung ausgeschlossen?

: : : MfG

: : : Mimi





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