Re: Aussendämmung Vorschrift bei Kernsanierung ???


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Abgeschickt von Pepe am 18 Mai, 2006 um 11:16:34:

Antwort auf: Aussendämmung Vorschrift bei Kernsanierung ??? von Stephan am 18 Mai, 2006 um 10:34:15:

Hallo Stephan,

wo weit ich das herausgefunden habe, kann Dir Brandschutz und um Isolierung nur vorgeschrieben werden, wenn Du einen Bauantrag stellst. Bis dahin musst Du nichts machen, für die Mieter ist es vielleicht interessanter, aber die mieten ja wie gesehen, wenn Du die darauf aufmerksam machst, können die sich nicht beschweren.

Gruß

Pepe

: Hallo an Alle.

: Ich bin am Kauf eines recht sanierungsbedürftigen 2-Familienhauses aus Bj. Mitte 60er interessiert.
: Das Objekt soll an 2 Parteien vermietet werden.

: Der Aussen- und Innenputz soll aber erhalten bleiben, da der Zustand recht gut ist.

: Die Sanierunkskosten übersteigen schon jetzt deutlich den Kaufpreis der Immobilie.

: Muss ich die Aussenfassade und die Kellerdecke im Zuge der Wärmeschutzverordnung isolieren ???
: Könnte es Ärger mit den späteren Mietern geben?

: Denn die Kosten für diese Isolierung wären das Killerkriterium zum Hauskauf.

: Ich habe mal gehört, ich müsse die untere der beiden Wohnungen mit einer Brandschutzdecke zur oberen hin ausstatten. Stimmt das?

:
: Kann mir da jemand helfen?
: Wo finde ich ev. was Genaueres?

:
: Vielen Dank für jede Art von Unterstützung!

: Gruß,

: Stephan





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