Keller Wohnung/Nutzungsrecht


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Abgeschickt von Carreira am 20 Mai, 2006 um 10:30:52

Hallo,

wir wohnen und sind eigentümer einen Einfamilienhause, im Keller haben wir eine seperate Wohnung eingerichtet, die Geschosshöhe beträgt ca. 205 cm. Diese wird aber nicht vermietet, sondern von einem Familien mitglied bewohnt. Dieser erhält keine Leistungen von einer staatlichen behörde. Kann uns die Nutzung unserers eigenen Kellers für Wohnzwecke untersagt werden. Und womit würde dies dann begründet?. Gibt es ausnahmen.



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