Grenzbebauung: BayBO vs. Satzung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Fossi am 21 Mai, 2006 um 00:43:54

Situation (Bayern):
Abstand der Seitenwand meiner Doppelgarage beträgt zur Grundstückgrenze 3m. Anschließend kommen ca. 2m Wildwiese der Gemeinde, dann eine Strasse. Ich möchte nun anschließend an die Garage ein 3mx3m Radl/Geräte Geräteschuppen bauen, quasi eine Grenzbebauung. Der Schuppen hat keinen direkten Zugang zur Strasse und kann nur über den Garten erreicht werden.

Nach der BayBo Art 7 Abs 4, sollte das kein Problem sein.
...
sowie Nebengebäude ohne Feuerstätte mit einer
Nutzfläche bis zu 20 m² brauchen zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten, wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wird

In der Gemeindesatzung für Garagen ist folgendes zu lesen:

Par 6: Nebengebäude
Die gemäß Art.7 Abs.4 und Art. 63 Abs. 1 Nr.1 BayBO zulässigen freistehenden Nebengebäude sind sinngemäß wie Garagen zu behandeln (siehe Par 2)

Par2:
Abs 5. Garagen, Carports und pergolaartige überdachte Stellplätze müssen von der Grenze zu öffentlichen Verkehrsfläche einen Abstand von mindestens 3m einhalten.

Ansonsten wird dort hautsächliche über Giebelausrichtungen bestimmt und auch die Dacheindeckung festgelegt. Meine Hütte sollte jedoch keine Ziegel bekommen.

Die Gemeinde in Bayern möchte, dass ich das Gründstück (2-3m Wiese, s.o) kaufe. Damit ist deren Auslegung der Satzung & BayBO nicht unbedingt neutral.

Darum meine Frage einer rechtlich eindeutigen Auslegung der BayBO vs. Satzung.

- ist mit diesen Angaben in der Satzung die BayBO Regelung (<20qm, 3m Höhe) aufgehoben.
- in der Satzung sind explizit freistehende Nebengebäude referenziert. Mein Schuppen wäre ja an die Garage anschliessend und somit nicht freistehend. Ist mein Schuppen überhaupt ein Nebengebäude im Sinne der Satzung?


Zentrale Frage:
Kann ich ohne Bedenken die Hütte <20qm und niedriger als 3m an die Grenze bauen, oder kann die Gemeinde da etwas dagegen haben?

Vielen Dank




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]