Grenzbebauung/Brandschutzwand


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Abgeschickt von Tina S. am 21 Mai, 2006 um 10:19:38

Hallo,

wir haben ein Grundstück gekauft,dessen Verkäufer auf dem Nachbargrundstück eine Scheune als Wohnhaus umgebaut haben und auf der Grundtücksgrenze zu jetzt unserem Grundstück eine Tür als Gartenzugang und mehrere Fenster eingebaut haben.Da Ihnen lange beide Grundstücke gehörten,wurde dies wohl ohne Baugenehmigung in Eigenleistung durchgeführt. Jetzt gehört uns das Bauland und wir dürfen an die Grenze bauen. Eine Baulast ist nicht eingetragen. Muß diese Wand nicht eine Brandschutzwand sein ohne Tür und Fenster? Egal, ob wir auf dem Grundstück ein- oder zweistöckig bauen oder wir auf der Grenze bauen oder nicht?
Vielen Dank für Tipps!!!!




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