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Abgeschickt von heuer am 21 Mai, 2006 um 12:23:36

Antwort auf: Schuppenbau/Sondernutzungsrecht beim DHH von Heuer am 21 Mai, 2006 um 12:17:12:

: Hallo, wir planen einen 6m und 1,5m breiten Schuppen in unserem garten (sondernutzungsrecht) entlang dem Fussweg (Gemeinschaftseigentum) zu ereichen. Laut Bauaufsicht haben wir die Genehmigung. Unser Nachbar untersagt uns diesen Bau mit der Begründung, wir müssten von ihm die Zustimmung haben. Er hat dadurch keinen Licht oder Sonneneinfall-Minderung, da seinen Hälfte auf der anderem Seite liegt. Der Schuppen würde sich zwischen unserer Haushälfte und SEINEM CArport befinden, ohne diese jedoch zu "berühren".
: PS Unser Schuppen steht jetzt zwei Meter weiter vorne, da ist allerdings Vorgarten, sodass wir den Schuppen dort abbauen müssen laut Bauaufsicht.

: Kann unser Nachbar uns das wirklich untersagen?

: Danke für schnelle Antworten...Viele Grüße





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