Zullässige Stelzenhaushöhe an Grundstücksgrenze (NRW)


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Abgeschickt von Rainer am 22 Mai, 2006 um 09:55:30:

Hallo,
für meinen Sohn möchte ich an unserer Grundstücksgrenze ein Stelzenhaus zum Spielen bauen. Ich habe meinem Büchlein zum Nachbarschaftsrecht nicht genau entnehmen können, wie groß das Stelzengaus sein darf.
6m² sollen gegehmigungsfrei sein, habe ich gelesen.
Aber wie siehts mit der Höhe aus. Ich glaube irgendwas mit 3 Meter an der Grundstücksgrenze und mit steigendem Abstand zur Grenze darfs dann höher sein.
Wenn also das Haus auf 1,5m Stelzen steht, hat man schnell eine Höhe von 3m überschritten. Und dann kommts wohl auf die Dachform an. In eine Grundstücksecke müßte es dann wohl ein Walmdach sein und nicht mehr ein Satteldach, oder?
Sohnemann möchte auch gerne eine Dachluke (zum rausklettern). Wenn er die öffnet, wirds ja vorübergehend wieder höher. Muß mans' so kleinlich betrachten, oder ists' eindeutig geregelt?

Danke und Tschüß,
Rainer




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