Sonderbauten in Hessen


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Abgeschickt von Marita Meywirth am 22 Mai, 2006 um 17:35:52

Wird in der HBO bei Sonderbauten ein Beherbergungsbetrieb mit weniger als 30 Betten, aber mit einem Gaststättenbetrieb mit mehr als 40 Plätzen beim Brandschutz gleich beurteilt? Oder muß die Sonderbaueigenschaft in allen Nutzungsbereichen gegeben sein? Oder muß der Beherbergungstrakt feuerhemmend vom anderen Gebäude abgetrennt sein?
Wer weiß das?




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