Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Mai, 2006 um 15:03:39

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von hhe am 23 Mai, 2006 um 12:56:06:

Eine weitere Frage ist noch, ob die neue Grenzziehung überhaupt möglich ist. Sollte z. B. der Nachbar "nur" die mindestens erforderlichen 3,0 m Abstand zur Grenze haben, wäre eine neuer Grenzverlauf zusätzlich noch mit einer Baulast verbunden oder vielleicht gar nicht möglich, da mit einem neuen Grenzverlauf keine Situation geschaffen werden darf, die geltendem Recht widerspricht.


Hallo Gerten !

: Autsch !!! Das wird teuer.

: 1.) Wer hat die Grenzsteine entfernt ? Waren Sie das ?

: Das Umsetzen und Entfernen von Grenzsteinen dürfen nur die Katasterämter und die vom Kataseramt bevollmächtigten Vermessungsfirmen. Also ist hier evtl. Ärger mit den Behörden möglich.

: Hat eine Firma den Keller gebaut ? Dann ist der Bauherr u n d die Baufirma hier verantwortlich. Bei Grenzbebauungen sind für die Bauanzeige oder Baugenehmigung in einigen Bundesländern sog. qualifizierte Flurkartenauszüge zwingend notwendig. Hier sind genaue Abstände der Grenzpunkte zu entnehmen.

:
: Ist das ein Eigen/Schwarz-Bau sind Sie allein verantwortlich.

: Ich würde folgenden Ablauf starten.
: 1.) Mit den Nachbar ein Gespräch führen ob ein Grenzstreifen (volle Grenzlänge, sonst Wertminderung für beide Grundstücke) käuflich abgegeben werden kann.
: 2.) Zum Bauamt (beide Betroffenen) gehen und dort die Lage erörtern
: 3.) Grenzsteine vom Vermessungsbüro setzen lassen Falls der Nachbar eine neue Grenziehung zustimmt kann mann auch die Neufestlegung der Grenze mit diesem Vorgang abhandeln.

: Wenn der Nachbar gutmütig ist müssen Sie alle Kosten tragen (Grundstücksteilungskosten, Notarkosten, Vermessungskosten, Grundbuchkosten Grunderwerbskosten mit Grunderwerbssteuer etc.)

: Falls der Bauvorgang in jüngster Zeit geschehen ist, kann der Nachbar den Rückbau verlangen.




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