Energiesparverordnung


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Abgeschickt von Sven am 24 Mai, 2006 um 11:30:28

Hallo,

Bei unserem Mehrfamilienhaus sind die Fugen im Außenmauerwerk laut Gutachten viel zu Wasserdurchlässig. Da muß also was getan werden.
Die Wärmeleitfähigkeit hat er mit 1,65 berechnet.
Jetzt ist der Gutachter aber der Meinung, dass in diesem Fall die Energiesparverordnung greift, weil an der Fassade baulich etwas gemacht werden muß.
Dies hätte zur Folge, dass die gesamte Fassade zusätzlich mit einem Volldämmschutz ausgestattet werden muß.
Ist das wirklich so?
Hat die Eigentümergemeinschaft nicht die Möglichkeit einfach nur die Fugen zu erneuern, ohne zusätzliche Dämmung?
Kann mir da einer helfen?

Danke Sven!



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