Re: § 909 BGB - als Rechtsnachfolger


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Abgeschickt von Jens-Gast am 24 Mai, 2006 um 12:12:03:

Antwort auf: § 909 BGB - Bin ich als Rechtsnachfolger verantwortlich? von Michael Schulze am 22 Mai, 2006 um 23:37:09:

Als Eigentumsnachfolger sind sie tatasächlich manchmal verpflichtet und sie könnten beim Kauf getäuscht worden sein. Derjenige der Abgrabungen schafft bzw. dessen Rechtsnachfolger ist absicherungspflichtig. Eine Straße die 2 Meter hoch liegt könnte aber statisch eh den Schuppen weggedrückt haben.
Ich würde die Sache ruhig mit anwaltlicher Hilfe aussitzen und eine gerichtliche Entscheidung abwarten.

: Hallo,

: wir haben hier ein kleines Problem mit unserer Nachbarschaft, welches mir Kopfzerbrechen macht. Folgender Sachverhalt trifft es in diesem Fall. Ein Bauträger kaufte vor etwa acht Jahren eine alten Bauernhof und seine Umliegenden Weiden. Dann parzelierte er das Grundstück und baute mit seiner Zweitfirma 20 Einfamilienhäuser. Am alten Hof gab es einen Anbau, den er hat abreissen lassen und von dem nur noch eine Wand des Fundaments zu erkennen ist und welcher die Strasse stützt. Bevor er jedoch eine Strasse bauen konnte, ging er in Insolvenz und das bezahlte Geld der Nachbarn ging flöten, weil wohl auch keine Bürgschaft hinterlegt war.

: Die geplante Strasse soll nun gebaut werden und liegt zwei Meter höher und hinter dem alten Bauernhaus, wird eine Privatstrasse, an die das ursprüngliche Haus jedoch nicht angeschlossen ist. Unser Vorbesitzer kaufte das Haus damals vom Bauträger und ging ebenfalls in Insolvenz. Der Abriss des Anbaus fand vor seinem Erstkauf statt.

: Nun sind wir besitzer und die ausführende Firma behauptet, dass wir nun für die Sicherung der Strasse aufkommen müßten, da wir Rechtsnachfolger wären und damit auch diese Pflicht übernommen hätten. Der Spass soll etwa 15 - 20.000,- € Kosten und ich frage mich gerade, ob ich dafür wirklich haftbar gemacht werden kann?

: Hoffe jemand weiß einen Rat.

: lg

: Michi





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