Re: Vermesser und Gewährleistung


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Abgeschickt von SNP-Roadrunner am 21 April, 2005 um 19:56:39:

Antwort auf: Vermesser - ohne Gewähr? von Peer am 21 April, 2005 um 10:39:25:

Ich habe inzwischen 10 Mal den Vermesser da gehabt, weil einige Grundstücke weiterverkauft werden mussten, aber sowas stand nie in den Verträgen drin. Ohne Gewähr für was? Die Teilung kann Ihnen ja niemand garantieren, aber die Vermessung sollte schon ordentlich sein. Um das Risiko auszuschließen und sich jegliches Nachdenken zu ersparen würde ich zumindest einfach zusätzlich ein anderes Angebot einholen. Gewährleistungsausschluß ist mittels AGB wohl kaum möglich, aber dann muss man sich wieder rumstreiten, ob das AGBs waren.

: Hallo,

: im Angebot des Vermessers steht, daß die Vermessung und Teilung ohne Gewähr ist.
: Ist das generell so und was muß man hier beachten?

: Danke fürs Antworten.
: Gruß
: Peer





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