Re: Grundbucheintrag einer Eigentumswohnung mit Garage


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Abgeschickt von Rauad am 25 Mai, 2006 um 16:44:36

Antwort auf: Re: Grundbucheintrag einer Eigentumswohnung mit Garage von Dirk Baumeister am 25 Mai, 2006 um 14:34:50:

Hallo Herr Baumeister,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Grundstück steht oder auf dem Gesamtgrundstück der Eigentümergemeinschaft.
Leider existiert solch eine Teilungserklärung (noch) nicht. Die Teilungserklärung ist in Planung. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie der Verkäufer die Garage bisher genutzt hat. Fakt ist, dass aufgrund des fehlenden Grundbucheintrags der Verkäufer nicht Eigentümer der Garage sein kann.


1.) Sondernutzungsrecht heisst wahrscheinlich, dass ich die Garage zwar nutzen kann, aber dass ich nicht EIGENTÜMER dieser Garage bin. D.h. ich habe nicht das Recht die Garage zu verkaufen. Ist das richtig interpretiert?

2.) Habe ich ein Recht den Gundbucheintrag einzusehen? Und wenn ja, an wem wende ich mich genau? (an die Eigentümergemeinschaft?)

3.) Der vereinbarte Kaufpreis beinhaltet die ETW und die Garage. Soll man beim Notar darauf bestehen, dass die Garage als ‚Sondereigentum’ definiert wird? Ich gehe davon aus, dass es falsch wäre, sich nur als ‚Besitzer’ dieser Garage einzutragen.

4.) Falls es sich herausstellt, dass ich nur ein ‚Sondernutzungsrecht’ dieser Garage habe, besteht dann die Möglichkeit, den Kaufpreis zu revidieren/ korrigieren (Differenzbetrag zwischen den Preis der ETW abzüglich Preis der Garage)? Außerdem stellt sich die Frage, ob ich als Käufer eine bestimmte Summe für das ‚Sondernutzungsrecht’ an den Verkäufer bzw. Eigentümergemeinschaft entrichten muss?

Vielen Dank

Rauad

: Je nachdem ob die Garage auf einem eigenen Grundstück steht oder auf dem Gesamtgrundstück der Eigentümergemeinschaft steht hat sie ein eigenes Grundbuch. Sie werden eine Teilungserklärung haben, die die "Sondernutzungsrechte" an z. B. einem Gartenteil, einem Stellplatz oder einer Garage definiert. Dies ist der "Nachweis" des Nutzungsrechtes.

:
: : Hallo,

: : ich habe eine Eigentumswohnung einschließlich einer Garage erworben. Für die Eigentumswohnung und die Garage wurde ein Einheitspreis vereinbart. Morgen habe ich den Termin beim Notar. Der Notar hat mir eine Vorlage des Kaufvertrages postalisch vorab geschickt. Zu meiner Überraschung habe ich festgestellt, dass im Grundbuch die Garage nicht eingetragen ist.

: : 1.) Habe ich einen gesetzlichen Anspruch, dass die Garage ebenfalls eingetragen wird im Grundbuch? Und wenn ja, muss ich die anfallenden Kosten übernehmen?

: : 2.) Es ist ungewöhnlich, dass zwar im Vertrag steht, dass ich die Garage nutzen kann, aber welchen 'Nachweis' im juristischen Sinne habe ich bzw. brauche ich um deutlich zu machen, dass ich Eigentümer der Garage geworden bin? Macht es in diesem Zusammenhang Sinn, einen ‚Einzelvertrag’ mit dem Verkäufer zu vereinbaren, wo darin die Garage beschrieben wird?

: : Danke im Voraus.

: : Rauad





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