Re: Brennholz im Garten (Außenbezirk)


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Abgeschickt von Günter am 29 Mai, 2006 um 17:20:41

Antwort auf: Brennholz im Garten (Außenbezirk) von Carmen am 12 Mai, 2006 um 00:20:02:

: Hallo!

: Was wäre, wenn im Außenbezirk einen Holzhaufen (Sterholz) plaziert stehen würde? Dieses wäre aufeinandergeschichtet ca. 2 m breit/ und 2 m hoch, 8 m lang und mit Wellplatten abgedeckt. Zählt so etwas in Baden-Würtemberg als umbauter Raum, Gebäude oder ähnliches? Wenn ja, wäre hierfür eine Genehmigung notwendig??


Hallo

Schaue mal in § 50 LBO-BW und in den Anhang Nr. 61




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