Re: Hausbau - Nachträglich Fenstereinbau im Giebel - neue Genehmigung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Mai, 2006 um 19:48:28

Antwort auf: Re: Hausbau - Nachträglich Fenstereinbau im Giebel - neue Genehmigung? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 28 Mai, 2006 um 17:32:44:

Bei Änderungen an einem Neubau gilt die Genehmigungsfreiheit von Einzelmaßnahmen i. d. R. nicht! Es sind geänderte Pläne einzureichen ...

: hallo stephanie,
: sofern nicht eine örtliche bauvorschrift besteht, ist eine änderung der äusseren gestaltung in nrw durchaus genehmigungsfrei. voraussetzung: die standsicherheit wird nicht berührt und der brandschutz bleibt erhalten. wird die standsicherheit berührt, benötigen sie einen nachweis zur ungefährlichkeit der massnahme durch einen sachkundigen. zu beachten sind natürlich auch die "sonstigen bauvorschriften", wie brüstungshöhen, etc.....
: wenn sie ganz sicher sein möchten, nehmen sie kopien ihrer genehmigten zeichnungen,
: zeichnen die änderungen kurz ein und legen sie dem bauamt diese als nachtrag zur baugenehmigung vor. kosten für die "nachtragsgenehmigung" dürften
: in höhe von 50€ entstehen.
: mfg
: bodo hermann




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