Re: PKW Stellplatz


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Abgeschickt von Martin am 29 Mai, 2006 um 21:05:45:

Antwort auf: Re: PKW Stellplatz von Sigismund am 11 Mai, 2006 um 12:24:05:

Die Garagenverordnungen der Länder (GarVO) regeln die Stellplatzlänge und -breite in Garagen. Ob das im Freien auch gilt, weiß ich nicht.


: Die Größe von PKWs variiert ja eh. Baurechtlich legen die Satzungen Mindestgrößen fest, aber das hilft Ihnen mietrechtlich meines Erachtens nicht raus. Helfen würde Ihnen höchstens ein Bebauungsplan, der an der Stelle einen Stellplatz verbietet, aber das wäre ein glücklicher Umstand.


: : Hallo zusammen,
: : ich habe einen pkw stellplatz dessen lage parallel (längs) zum haus ist. die maße liegen bei 1,50 breite und 4,50 länge. nur wenn ich drauf parke kann ich die beifahrertür in keinster weise öffnen weil die hauswand dieses verhindert. öffne ich die fahrertüre versperre ich die strasse. gibt es eine normgrösse ab der man miete verlangen darf?

: : lg alex





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