Baurechtliche Genehmigung Spitzboden als Wohnraum


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Abgeschickt von Ines Schneider am 01 Juni, 2006 um 18:49:44

Bei dem Verkauf einer Maisonette-Wohnung wurde darauf hingewiesen, daß der Spitzboden (Standhöhe ca. 2,55) baurechtlich als Wohnraum nicht genehmigt ist. In der Teilungserklärung wird der Spitzboden aber zur gesamten Wohnfläche mitgerechnet. Der Spitzboden wurde direkt bei Neubau des Hauses mit ausgebaut (Sondernutzungsrecht). Es ist eine große Fensterfront(Rettungsweg/Giebelseite) vorhanden und den Spitzboden erreicht man über eine Wendeltreppe vom Wohnzimmer aus. Kann es passieren, daß die Baubehörde die Nutzung des Raumes als Wohnraum nachträglich untersagt bzw. einen Rückbau verlangen kann. Können dadurch Nachteile für den Wert der Immobilie entstehen. Kann man hierfür evtl. noch den Bauträger haftbar machen oder besteht hier die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung (Bereich Hamburg)




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