Re: Bauen im Außenbereich


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Abgeschickt von bauer am 02 Juni, 2006 um 00:48:04:

Antwort auf: Bauen im Außenbereich von Hoffmann, Beate am 05 Dezember, 2005 um 12:44:08:

: Hallo, wir wohnen im Bundesland Bayern und wollen im Außenbereich bauen. Wir betreiben Landwirtschaft im Haupterwerb und möchten nun neben unserer Scheune und Maschinenhalle ein bauen.


Hallo -
dann habt ihr doch auch einen landwirtschaftlichen
betrieb

Das Gebiet liegt im Außenbereich und im Hochwasserschutzgebiet. Nachdem das Wasserwirtschaftsamt und das Amt für Emissionsschutz nun grünes Licht gegeben hat, verweigert uns das Landwirtschaftsamt die sogenannte Privilegierung,


verstehe ich nicht - ihr betreibt doch hauptberuflich die landwirtschaft?.. und
seid beim AfLF gemeldet...


da wir da draußen keine Tierwirtschaft betreiben und eine ständige Anwesenheit nicht gegeben sein muss. Hat jemand damit Erfahrung gemacht bzw. wo steht geschrieben, daß das Landwirtschaftsamt dies überhaupt mitzuentscheiden hat. Vielen Dank.
: Hoffmann, B.

... das AfLF wird vom LRA um Stellungnahme gebeten, das ist ja auch das Amt dass für die
priviligierung zuständig ist....

wo drückt der schuh?




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