Re: Katasteramt will Vermessung von 13J alter Garage???


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Abgeschickt von bauer am 02 Juni, 2006 um 02:47:15:

Antwort auf: Katasteramt will Vermessung von 13J alter Garage??? von Ronny S. am 08 Mai, 2006 um 10:19:40:

: Hallo zusammen.

: Ich habe vor ca. 1 Jahr ein Grundstück mit Wohnhaus gekauft. Der Vorbesitzer hatte 1993 eine Garage und einen kleinen Anbau am Haus errichtet. Das Ganze mit Baugenehmigung. Jetzt flattert mir ein Brief vom Katasteramt ins Haus, wo ich aufgefordert werde, diese 13Jahre alten Anbauten vermessen zu lassen. Ist das denn nach den Jahren rechtens? Ich soll natürlich die kosten übernehmen, klar :( Liegt hier vllt. Verjährung vor? Bundesland ist Brandenburg, falls das wichtig ist. Danke schon mal! MfG. Ronny


hi

in bayern "muss" das vermessungsamt nach 5 jahren
das gebäude "kostenlos" einmessen....

muss einmessen ergibt sich aus der aktualisierungspflicht im katasteramt / grundbuch

kostenlos ergibt sich nach den schuldhaften
verhalten des vermessungsamt... bzw...
mitteilungspflichtversäumnis zwischen baubehörde die die baugenehmigung erteilte und dem vermessungsamt...

..btw verjährung :
nur dem fa bleibt eine 10 jährige verjährung
auf steuerschuld erhalten.... und mord verjährt nie ....

alles ohne garantie und gewähr..




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