Abgeschickt von anfrage am 02 Juni, 2006 um 04:07:30:
Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB, Art. 67 Abs. 1 BayBO und Art. 7 Abs. 1 BayAbgrG
nach einreichen der bauunterlagen und baugenehmigungantrag,
wie erfahre ich den inhalt der stellungnahme der
gemeinde .. befindet sich diese in der baugenehmigung
der baubehörde dann später in der baumappe oder muss
einsicht nach ...
(BayVwVfG)
Art. 29
Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) 1 Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die einzelnen Teile der das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten
bei der baubehörde oder gemeinde danach beantragt werden..um die stellungnahme bei negativen Bescheid
erkunden zu können.