Grenzeinrichtung


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Abgeschickt von Tilman Abel am 02 Juni, 2006 um 22:32:24

Hallo, folgende Situation in Bayern. Reihenhaus mit gemeinsamer Grenzeinrichtung (Trenngitter seit 50 Jahren). Ich möchte nun auf meinem Haus Vollwärmeschutz aufbringen lassen. Dafür müssten die Halterungen für das Gitter, die sich in meinem Haus auf meinem Grundstück befinden, entfernt werden. Der Nachbar besteht aber auf dieses Trenngitter. Nun gibt es eine blöde Formulierung in der Bauordnung:"Solange einer der Nachbarn am Fortbestand der Einfriedung Interesse hat, darf sie ohne seine Zustimmung nicht beseitigt oder geändert werden." Muß ich nun diese Wärmebrücke akzeptieren oder kann ich verlangen, dass wenn der Nachbar unbedingt das Trenngitter haben will (von mir aus kann es weg)es an seinem Haus befestigt wird. Danke für jegliche Hilfe.



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